Freiwilligen - Mitmach - Programm
Als Ergebnis der letzte Vorstandssitzung kam ein Punkt als Betätigungsfeld des VDF deutlich zum Ausdruck, das "Freiwilligenprogramm" zur Mitarbeit im Naturpark.
Ansprechpartner im VDF-Vorstand ist Udo Holluba, gut zu erreichen per E-Mail des VDF.
Udo ruft auf:
Während sich Matthias Salzmann mit der Versicherungsfrage beschäftigen wird (Absicherung der Freiwilligen während Ihrer Einsatzes), wurde in Fürstenhagen von Uwe Müller, Dieter May und Udo Holluba an der Konkretisierung von "Einsatzstellen" ehrenamtlicher Helfer weiter gearbeitet.
Es gibt etliche Möglichkeiten, sich je nach Interesse nützlich zu machen:
Wegepatenschaften für Abschnitte des Naturparkwanderweges
Patenschaften für die Punkte auf der geologischen Ruote im Naturpark
Einsatz im Info-Zentrum Fürstenhagen an Wochenenden
Gelbbauchunken-Monitoring in den Regionen Werratal, Hainich, Nessetal
Partnerschaft für besonders wertvolle Lebens- und Naturräume (nicht nur NSG/LSG!)
gemeinsame (Naturpark/VDF) Besetzung von Info-Ständen auf Veranstaltungen
personelle Unterstützung umweltpädagogischer Aktionen zusammen mit Naturparkpersonal
Für die ersten 5 Punkte gibt es vorläufige "Stellenbeschreibungen", was bei welchem Projekt zu tun ist, welche personellen Voraussetzungen erwartet werden, was der Naturpark materiell und zur mentalen Bestärkung zu leisten hat. (siehe Index der Website)
Genau geklärt werden muß noch, wie die Autorität und die Rechte der "Freiwilligen" zu sichern sind...
vorläufiger Zwischenstand Versicherungen für Freiwillige (11.7.05 / MSalzmann):
Unfallversicherung (Schutz des Ehrenamtlichen bei eigen Schäden)
Ehrenamtliche Helfer, die "... in Auftrag oder mit (...schriftlicher...) Zustimmung ..." für Körperschaft oder Verein besteht über die Unfallkasse Thüringen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Dies bezieht sich auch auf die unmittelbaren Wege und auf Ausbildungsveranstaltungen.
Betriebs-Haftpflichtversicherung (Schutz bei Schadensansprüchen Dritter)
Schützt Ehrenamtliche bei Ansprüchen Dritter (wenn der Ehrenamtliche Dritte geschädigt hat) und Abwehr unberechtigter Fremdansprüche. Hier wird voraussichtlich wegen des relativ hohen Mindestbeitrags eine Sammelversicherung abgeschlossen. Mit Abschluß einer Freiwilligenvereinbarung oder Vereinsmitgliedschaft im VDF wird der Versicherungsbeitrag für den einzelnen Freiwilligen abgedeckt.
Der VDF strebt an, dass auch ehrenamtliche Wanderführer in Naturpark und Nationalpark teilnehmen und so Versicherungsschutz erlangen können. Damit könnte einem alten offengebliebenen Wunsch aus der Ausbildung Rechnung getragen werden.
Sobald die Frage der Haftpflichtversicherung endgültig geklärt ist, starten wir eine große Info-Aktion. Wer sich bereits jetzt schon interessiert, bitten wir um Kontakt über Udo Holluba und um Angabe der e-Mail-Adresse bzw. zu gewünschter Art und Weise zukünftiger Kontaktaufnahme.
weitere Infos unter bei Udo Holluba oder unter
www.freiwillige-in-parks.de
Vorstand - 11.Juli 2005